WEG-Selbstverwaltung: kein Verwalter? Kein Problem.
Immer mehr Gemeinschaften verwalten sich selbst – aus Überzeugung oder weil sich kein Verwalter findet. CasaWEG gibt Ihnen die Struktur dafür.
30 Tage kostenlos testenDarf eine WEG sich selbst verwalten?
Ja – das Wohnungseigentumsgesetz schreibt keinen externen Verwalter vor. Gerade kleine Gemeinschaften organisieren sich häufig selbst: Bei WEGs mit weniger als neun Einheiten besteht kein Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, wenn ein Eigentümer die Verwaltung übernimmt und weniger als ein Drittel der Eigentümer eine Zertifizierung verlangt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).
Die Pflichten bleiben allerdings dieselben wie mit Verwalter: jährliche Eigentümerversammlung, ordnungsgemäße Beschlüsse samt Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und die laufende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Genau hier entscheidet sich, ob Selbstverwaltung souverän funktioniert – oder zur Belastung wird.
Woran Selbstverwaltung in der Praxis scheitert
Kein Verwalter zu finden
In vielen Regionen nehmen professionelle Verwalter kleine Gemeinschaften gar nicht mehr an – oder nur zu Konditionen, die für wenige Einheiten unverhältnismäßig sind.
Wissen hängt an einer Person
Oft trägt ein engagierter Eigentümer die ganze Verwaltung – mit Excel, E-Mail und Aktenordnern. Fällt diese Person aus, steht die Gemeinschaft ohne Unterlagen da.
Formfehler kosten Geld
Fehlende Einladungsfristen, lückenhafte Beschlusssammlung, angreifbare Abrechnungen: Formfehler machen Beschlüsse anfechtbar und werden teuer.
Wie CasaWEG die Selbstverwaltung trägt
Eine Plattform, die die Pflichtaufgaben strukturiert – damit der Beirat organisiert statt improvisiert.
Versammlungen mit System
Tagesordnungs-Vorlagen, Einladungsversand, Checklisten und Protokoll als PDF – niemand muss das Rad neu erfinden.
Mehr erfahrenRechtssichere Entscheidungen
Online-Abstimmungen mit MEA-Gewichtung, Umlaufbeschlüsse und die automatische Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG.
Mehr erfahrenFinanzen ohne Buchhalter
Wirtschaftsplan, Hausgeld-Überwachung und die Jahresabrechnung per Assistent – verständlich für Laien.
Mehr erfahrenWissen gehört der Gemeinschaft
Dokumente, Beschlüsse und Kontakte liegen zentral in der Plattform – nicht im Keller eines einzelnen Eigentümers.
Mehr erfahrenWas die Gemeinschaft spart
Externe Hausverwaltung (üblich)
20–30 €
je Einheit und Monat
Selbstverwaltung mit CasaWEG
9,90 €
je Einheit und Monat, inkl. MwSt. – alle Funktionen
Beispiel: Eine WEG mit 10 Einheiten zahlt 99 € statt 200–300 € im Monat – die Differenz stärkt Jahr für Jahr die Rücklage der Gemeinschaft.
Häufige Fragen zur WEG-Selbstverwaltung
Rechtsrahmen, Pflichten und Kosten – kompakt beantwortet.
Kann sich eine WEG selbst verwalten?
Ja. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht verpflichtet, einen externen Verwalter zu bestellen. Besonders kleine Gemeinschaften verwalten sich häufig selbst: Bei WEGs mit weniger als neun Einheiten besteht kein Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, wenn ein Eigentümer die Verwaltung übernimmt und weniger als ein Drittel der Eigentümer eine Zertifizierung verlangt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).
Welche Software eignet sich für die WEG-Selbstverwaltung?
Eine Software für selbstverwaltete WEGs sollte die Pflichtaufgaben der Gemeinschaft abdecken: Eigentümerversammlungen organisieren, Beschlüsse rechtssicher fassen und dokumentieren, den Wirtschaftsplan aufstellen, Hausgeld überwachen und die Jahresabrechnung erstellen. CasaWEG ist genau dafür gebaut – verständlich für Beiräte ohne Verwaltungs-Vorwissen, mit Zugängen für alle Eigentümer, für 9,90 € inkl. MwSt. je Einheit und Monat.
Was kostet die Selbstverwaltung einer WEG?
Mit CasaWEG zahlt die Gemeinschaft 9,90 € inkl. MwSt. je Einheit und Monat – eine WEG mit 10 Einheiten also 99 € monatlich, bei Jahreszahlung effektiv 82,50 €. Eine externe Hausverwaltung kostet üblicherweise 20 bis 30 € je Einheit und Monat. Die Ersparnis bleibt in der Instandhaltungsrücklage der Gemeinschaft.
Welche Pflichten hat eine selbstverwaltete WEG?
Auch ohne Verwalter gelten die Pflichten des WEG: mindestens eine Eigentümerversammlung pro Jahr, ordnungsgemäße Beschlussfassung und Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. CasaWEG strukturiert genau diese Aufgaben, damit nichts liegen bleibt.
Was passiert, wenn der Beirat wechselt?
Das ist einer der größten Vorteile der Plattform: Alle Dokumente, Beschlüsse, Finanzen und Abläufe bleiben in CasaWEG erhalten. Ein neuer Beirat übernimmt ein geordnetes System statt eines Kartons voller Ordner.
Nehmen Sie die Verwaltung selbst in die Hand
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